§1 Geltungsbereich
Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und Leistungen, die wir mit unseren Kunden abschließen. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Von diesen AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden oder sonstige abweichende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und in Textform von uns anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen unserer Kunden von uns im Einzelfall nicht widersprochen wurde.
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unwesentliche Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Die in Prospekten, Anzeigen, auf der Internetseite etc. enthaltenen Angaben über Leistung, Preise und dergleichen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Zum Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, ein grobes Aufmaß usw. sind nur annähernd als maßgenau anzusehen, es sei denn, die Maßgenauigkeit wurde ausdrücklich gesondert, z. B. in der Auftragsbestätigung, bestätigt. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
- Wir übernehmen keine Planungsleistungen im Sinne von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Beratungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf optische und technische Gesichtspunkte der Produkte.
- Vom Kunden gewünschte Kostenvoranschläge sind kostenfrei. Das hierfür erforderliche Aufmaß kann vom Kunden selbst oder durch ein vom Kunden zu beauftragendes, möglicherweise kostenpflichtiges Fachunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Ein Aufmaß wird von uns nicht erstellt, wir können daher für die sich aus einem fehlerhaften Aufmaß ergebenden Schäden keine Haftung übernehmen.
- Abweichungen von Größen und Flächen zum ursprünglichen Angebot, die auf Messungenauigkeiten der vom Kunden oder des von ihm beauftragten Unternehmen bestehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Hierdurch entstehende Mehrkosten, z. B. weil das tatsächlich zu fertigende Fenster ein Sondermaß und kein Standardmaß hat, sind vom Kunden zu tragen.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Endpreise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung und Transport.
- Die Preise verstehen sich ohne eine Montage- oder Werkleistung. Wir verkaufen die bestellte und kundenspezifisch gefertigte Ware ausschließlich, vermitteln dem Kunden aber gerne ein Fachunternehmen, welches den Einbau der Ware vornehmen kann.
- Nach Auftragserteilung ist ein Betrag in Höhe von 50 % der Auftragssumme sofort ohne Abzüge fällig und zahlbar, soweit keine besondere schriftliche Vereinbarung besteht. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln oder Bargeld behalten wir uns ausdrücklich vor. Der Restbetrag in Höhe von 50 % ist spätestens nach Fertigungsmitteilung sowie Bekanntgabe eines Liefertermins innerhalb von drei Tagen zu zahlen. Eine Lieferung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
- Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
§4 Ausführung der Leistung/Mitwirkungspflicht
- Leistungstermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Dritte heranzuziehen.
- Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch oder wegen eines Verschuldens des Kunden um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin, oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach Anzeige der Versandbereitschaft, verzögert, lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden ein. Durch die Nichtabnahme entstehende weitere Versandkosten sind dann ebenfalls vom Kunden zu tragen.
§5 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich der Verwertungskosten, anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§6 Haftungsbeschränkung/Schadensersatz
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen, soweit der Schaden durch uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfallschäden oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Dies gilt nicht, soweit es sich um die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten ist. Haften wir wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, so ist der Anspruch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
- Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
§7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Auftraggeber nicht. Soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Trier ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.
§8 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG für Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. EBI-Fenster, Inh. Barbara Ebisch ist zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an einem solchen Verfahren nicht teil.
Stand 10/2020 EBI-Fenster